Kosten
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen,
je nach Vertragsgestaltung, eventuell die Kosten einer Therapie.
Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung
nach.
Kostenerstattung
über die gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem
Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen
meist nicht übernommen. Eine Durchsetzung der Kostenübernahme
bedeutet oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung und
kann sehr lange dauern.
Für eine Therapie oder Beratung
wird das Honorar pro Minute
(1,2 € / Minute = 60,-- € / Sitzung) berechnet.
Für Psychotherapiestunden oder
Beratungen an Werktagen ab 18:00 Uhr oder samstags fällt
ein Honorar in Höhe 1,40 € / Minute an.
Für eine Paartherapie/-beratung
beläuft sich das Honorar auf
1,56 € / Minute = 78,-- € / Sitzung.
Für Paartherapien oder Paarberatungen an Werktagen
ab 18:00 Uhr oder samstags fällt ein Honorar 1,76 €
/ Minute an.
Für eine Therapie-/Beratungssitzung sind 90 Minuten
eingeplant. Die Abrechnung erfolgt allerdings nur nach der
tatsächlich benötigten Sitzungszeit.
Beratung über E-Mail oder Telefon: 1,10 € / Minute.
Für Hausbesuche werden
€ 0,75 je km berechnet.
Die Praxis für
Psychotherapie (HPG), Erwachsenen- und Sozialbildung ist
eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt deshalb direkt
mit dem Patienten/Klienten.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung
von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen
Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung.
Stand: Januar 2010